Unsere Preise
Unsere Service Packete
Leider können wir Ihnen keine allgemein gültige Preislisten anbieten. Da kein Einsatz dem andern gleicht, stellen wir Ihnen Ihr Angebot individuell zusammen.
Fotoflüge
abincl.
- Besprechung
- Anfahrt bis 20 km
- Flugzeit bis 30 Min
- hochauflösende Fotos
Optional
Anfahrt ab 20 km
- Flugzeiten über 30 Min
- Nachbearbeitung
- Genehmigungen
Videoflüge
abincl.
- Besprechung
- Anfahrt bis 20 km
- Flugzeit bis 30 Min
- hochauflösende HD Videos
Optional
Anfahrt ab 20 km
- Flugzeiten über 30 Min
- hochauflösende 4K Videos
- Nachbearbeitung
- Genehmigungen
Inspektionsflüge
ab- incl.
- Besprechung
- Wärmebild oder hochauflösende Aufnahmen
- Anfahrt bis 20 km
- Flugzeit bis 30 Min
- Optional
- Anfahrt ab 20 km
- Flugzeiten über 30 Min
- Einsatz außerhalb Geschäftszeit
- Nachbearbeitung
- Genehmigungen
FAQ
Frequently Asked Questions
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Preislisten
Die meisten Interessenten möchten gerne vor der Kontaktaufnahme bereits einen Preis für Ihren Auftrag wissen und suchen daher nach Preislisten.
Da sich die Aufträge und somit der Aufwand generell stark unterscheidet, können wir keine allgemeingültigen Preislisten erstellen. Unsere Preise werden daher individuell nach dem Aufwand des jeweiligen Projekts zusammengestellt.
In der Regel beinhalten unsere Angebote und Missionen folgende Arbeiten:
- Anfahrt, Aufstiegsgenehmigung, Korrespondenz mit Behörden wegen der Drehgenehmigung, Auftragsbezogenes Meeting mit dem Kunden, Auftragsdurchführung vor Ort.
- Eventuelle Nachbearbeitung des Foto- und Videomaterials, sowie Abschlußmeeting mit Übergabe der Daten an den Kunden.
Auch wenn sich die Kosten für die einzelnen Missionen stark voneinander unterscheiden und individuell zusammengestellt werden, so gibt es einige Anhaltspunkte für eine Preisgestaltung.
Daher bitten wir um Verständnis, wenn wir hier nur unsere Startpreise angeben können.
Kann auch im Winter geflogen werden
Da uns die Sicherheit sowohl unserer Fluggeräte, als auch die der Objekte und des Umfeldes am Herzen liegt, möchten wir im Winter nicht fliegen.
Je Kälter es ist, je eher lässt die Leistung der Flugakkus nach, was zu Problemen führen könnte.
Wann kann nicht geflogen werden
Es gibt sowohl technische als auch gesetzliche Hürden beim Einsatz von Coptern.
Daraus ergeben sich NoGo’s für Flüge bei Regen, Hagel, Dunkelheit, Nebel, Sturm ….
Ebenfalls müssen wir das Fluggerät immer im Auge haben, wodurch Flüge auf große Distanzen, aus gesetzlichen Gründen, nicht möglich sind.
Wo kann nicht geflogen werden
Der Gesetzgeber hat sogenannte NoFlyZonen festgelegt und untersagt das Fliegen in diesen Zonen.
Verbotszonen sind u.a.:
- außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg;
- in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten;
- über bestimmten Verkehrswegen;
- in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
- in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis.
- über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
-
über 25 kg (gilt nur für “Unbemannte Luftfahrtsysteme”).
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn der Betrieb keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz darstellt und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. Insbesondere bei einem geplanten Betrieb außerhalb der Sichtweite lässt sich die Genehmigungsbehörde eine objektive Sicherheitsbewertung vorlegen.