Als Copterpiloten müssen wir leider diverse Vorschriften befolgen und sind zum Teil auf behördliche Genehmigungen angewiesen.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich die notwendigen Genehmigungen einzuholen.

Daher bitten wir um Verständnis, wenn wirr nicht jeden Ihrer Wünsche realisieren können bzw. wenn wir Aufträge ablehnen müssen.

Selbstverständlich haben alle unsere Copter eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung.

wir für Sie ......

In der Folge geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in die umfangreichen Bestimmungen, welche sich leider laufend ändern. In der Regel handelt es sich bei Aufstieggenehmigungen um Landesrecht.

Bedingungen für Einsätze

Bedingungen für Flugeinsätze sind vielfältig und müssen immer erfüllt werden.

  • Zustimmung des Haus- / Grundstückeigentümers
  • Beachtung der bestehenden Beschränkungen (s.unten)
  • Anmeldung der Flüge: Wollen Sie eine Drohne/Copter gewerblich nutzen, müssen Sie die Flüge beim Ordnungsamt oder alternativ bei der Polizei anmelden. Besitzen Flugdrohnen eine Kamera, mit der Bilder oder ein Video angefertigt werden, ist zudem darauf zu achten, dass Aufnahmen von Häusern oder Grundstücken nur mit Einwilligung der Besitzer gemacht werden dürfen.
  • Führung eines Flugbuches: Flüge müssen dokumentiert und bis zu zwei Jahre aufbewahrt werden. Auf Anfrage der Luftfahrtbehörde sind die Bücher vorzulegen.
  • Drohnenkennzeichnung: Wiegt eine Drohne, die Sie gewerblich nutzen, mindestens 250 Gramm, muss diese gekennzeichnet werden. Ab Oktokber 2017 ist eine Plakette vorgeschrieben, welche Namen und Adresse des Besitzers offenbart. Die Kennzeichnung muss auf Dauer fest mit dem Gerät verbunden und feuerfest sein.
Aufstiegserlaubnis

Drohnen-Flüge anmelden

Innerhalb geschlossener Ortschaften muss man gewerbliche Flüge mit der Drohne bei der Polizei oder dem Ordnungsamt anmelden. Gewöhnlich reicht eine E-Mail, in der man über den geplanten Flug informiert. Außerdem ist eine Starterlaubnis vom Grundstückseigentümer notwendig, auf dessen Grundstück man startet. Bei Drohnen mit Kamera gilt: für Fotos von Grundstücken und Häusern muss eine Erlaubnis des Grundstücks- oder Hauseigentümers vorliegen!

 

Beschränkungen

Hier sind Flüge mit Drohnen verboten

Der Betrieb von gewerblich genutzten Drohnen und Flugmodellen (also privat genutzten Drohnen und Modellflugzeugen) ist nicht überall erlaubt. Verboten ist das Fliegen mit Drohnen über und in einem seitlichen Abstand von 100 m von:

Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr, Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Industrieanlagen, Kraftwerken, Luftsperrgebieten und Gebieten mit Flugbeschränkungen Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder, Bundes- oder Landesbehörden, diplomatische und konsularische Vertretungen und internationale Organisationen ihren Sitz haben, über Polizeidienststellen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen.
 

Über Grundstücken fliegen: nur mit Erlaubnis

Flüge über privaten Grundstücken sollten mit den Grundstückseigentümern und ggf. den Nachbarn abgesprochen sein. Vor dem Veröffentlichen von Fotos von Grundstücken empfiehlt es sich, immer mit den Eigentümern zu sprechen und eine schriftliche Erlaubnis einzuholen! Das Fliegen über Naturschutzgebieten, außerhalb der Sichtweite des Steuerers und bei Nacht ist ebenfalls verboten. Generell ist es nicht erlaubt, mit einer Drohne höher als 100 m zu fliegen. Es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt ist (etwa auf einem Modellflugplatz).